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Blockchain-Technologie erfreut sich bei Begin-ups sowohl in unternehmerischer Hinsicht als auch als Finanzierungsinstrument immer größerer Beliebtheit. Dadurch gewinnen damit einhergehende rechtliche Fragen an Bedeutung. Einige der häufigsten rechtlichen Probleme der Begin-ups im Blockchain-Sektor werden im Folgenden überblicksmäßig skizziert und erläutert.

Die Blockchain ist eine dezentrale, chronologisch aktualisierte Datenbank mit einem netzwerkgestützten Konsensmechanismus, der das Speichern von Daten sowie deren digitale Verbreitung über Peer-to-Peer Computernetzwerke ermöglicht. Jeder neue Dateneintrag wird zunächst kryptografisch signiert, durch einen sogenannten Puclic Key gesichert, mit einem Block kombiniert und anschließend zur bestehenden Kette (Chain) hinzugefügt. Nachdem jede Transaktion in einer Transaktionsdatenbank (Digital Ledger) verzeichnet und auf sämtlichen vernetzten Computersystemen gespeichert wird, was ein nachträgliches Ändern oder Hacken der validierten Informationen nahezu unmöglich macht, erlangen die einzelnen Blöcke durch den Konsenskontrollmechanismus ihre Gültigkeit.


Philipp Gstrein war juristischer Mitarbeiter bei Cerha Hempel mit einer Spezialisierung auf Blockchain, Fintech und M&A. 
- © Cerha Hempel

Philipp Gstrein conflict juristischer Mitarbeiter bei Cerha Hempel mit einer Spezialisierung auf Blockchain, Fintech und M&A.

– © Cerha Hempel

Unbestimmter Rechtsstatus von Krypto-Vermögenswerten

Krypto-Vermögenswerte sind oft volatil, haben länderspezifisch unterschiedliche Rechtsstellungen oder sind gänzlich unreguliert. Daher ist die Definition des Risikomanagements, des anwendbaren Rechts sowie entsprechender Steuerpflichten die grundlegende Herausforderung für jedes an der Einführung bzw. Umsetzung der Blockchain-Technologie beteiligte Unternehmen.


Marcus Lusar ist Rechtsanwaltsanwärter bei Cerha Hempel und spezialisiert auf Corporate, IT-Verträge sowie Restrukturierungen. 
- © Cerha Hempel

Marcus Lusar ist Rechtsanwaltsanwärter bei Cerha Hempel und spezialisiert auf Company, IT-Verträge sowie Restrukturierungen.

– © Cerha Hempel

Compliance

Die durch die Blockchain verknüpften Computersysteme, auch Knoten (Nodes), befinden sich meist in einer Vielzahl von Ländern, weshalb auf eine einzelne in der Blockchain gespeicherte Transaktionen oftmals eine Vielzahl an Jurisdiktionen anwendbar ist. Dies bedeutet nicht nur, dass eine Menge potenziell einschlägiger Rechtsordnungen zu beachten ist – was de facto zu einem Compliance-Albtraum führt -, sondern auch, dass es äußerst schwierig ist, einzelne Transaktionen ihrem jeweiligen Standort zuzuordnen. Die Anwendbarkeit einer Rechtsordnung auf die Blockchain und in weiterer Folge auf das Begin-up selbst, ist somit essenziell.

Datenschutz und Cybersicherheit

Mit Anonymität als Hauptmerkmal der Blockchain führen ihre Unveränderlichkeit sowie die fehlende Möglichkeit, einmal eingegebene Daten zu löschen, häufig zu Unvereinbarkeiten mit einschlägigen Datenschutzgesetzen (somit etwa das in der DSGVO verankerte “Recht auf Vergessenwerden”). Darüber hinaus erhöht sich durch die ständig wachsende Anzahl der Transaktionen die Gefahr, dass Datensätze mit spezifischen Personen verknüpft und dadurch sämtliche Transaktionen dieser gefährdet werden. Auch Brute-Power-Angriffe auf Kryptowährungsbörsen und -Wallets sowie kompromittierte Informationen, die auf der Blockchain gespeichert werden, sind eine legitime Cybersicherheits-Bedrohung.

DAOs

Der Begriff DAO steht für “Dezentralisierte Autonome Organisation” und beschreibt eine different Gesellschafts- oder Organisationsform basierend auf der Blockchain-Technologie. Im Gegensatz zu klassischen Gesellschaftsformen wie der GmbH bestimmt keine zentrale Individual oder Gruppe über eine DAO. Stattdessen basiert die Verwaltung einer DAO auf einem Programmcode als Geschäftsordnung, welcher in die zugehörige Blockchain eingebettet wird. DAOs sind aufgrund ihres – zumindest in Österreich und der EU – noch ungeklärten Rechtsstatus, ihrer fehlenden Rechtspersönlichkeit (können weder klagen noch verklagt werden) sowie ihres fehlenden Haftungsfonds- und regimes problematisch. Erste Jurisdiktionen (Wyoming, USA) haben sich allerdings bereits der Regulierung von DAOs angenommen, sodass DAOs hoffentlich auch in Österreich bald Bedeutung erlangen könnten.

Geldwäsche und KYC

Aufgrund der mit der Blockchain-Technologie einhergehenden Anonymität sind Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie die damit verbundenen KYC-Vorschriften (Know-Your-Buyer) von essenzieller Bedeutung für Begin-ups im Blockchain-Bereich. So sind etwa auch Kryptowährungsbörsen dazu verpflichtet, entsprechende Risikobewertungen zu erstellen und mögliche Gegenmaßnahmen gegen Geldwäsche zu ergreifen. Insbesondere Beschränkungen hinsichtlich der Betreuung von Kunden aus ausgewählten Ländern müssen in diesem Zusammenhang genannt werden, zumal diese Vorschriften im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und der derzeitigen Sanktionen gegen Russland zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Sorgfaltspflichten

Geschäftsführer haben bei der Leitung des Unternehmens umfassende Sorgfaltspflichten einzuhalten und stets im Interesse des Unternehmens zu handeln. Widrigenfalls bestünden, abhängig von der konkreten Gesellschaftsform des Unternehmens, Haftungsansprüche gegenüber der Geschäftsführung. Aufgrund der neuen und hochmodernen Technologien, welche Blockchain-Begin-ups meist entwickeln und implementieren, müssen Unternehmer sowie deren (Rechts-)Berater gleichermaßen über fundierte technische Kenntnisse sowie ein allgemeines Verständnis der damit verbundenen potenziellen Rechtsfragen verfügen. Auf diesem Wege sollen sie die Haftungsrisiken der verantwortlichen Geschäftsführer nach Möglichkeit minimieren. Geschäftsführer von Blockchain-Begin-ups sind intestine beraten, sich im Vorhinein umfassend zu informieren und gegebenenfalls Rechtsberatung einzuholen.

Steuerrecht

Angesichts der bereits erwähnten mangelnden vermögensrechtlichen Struktur sowie der Tatsache, dass sich Knoten über verschiedene Länder mit jeweils unterschiedlichen Steuergesetzen und -vorschriften erstrecken, ist die Frage, welche Gesetze und Steuerrahmen konkret Geltung haben, von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus erschweren die Unterscheidung in Kryptowährungen, Utility-Token sowie gleichartige rechtliche Klassifizierungen die steuerliche Zuordnung oftmals zusätzlich.

Geistiges Eigentum (IP)

Abgesehen davon, dass Unternehmen das Recht haben, Eigentumsrechte an dem oft aus Open-Supply stammenden geistigen Eigentum zu erwerben, stellt die Möglichkeit, Lizenzen zu vergeben respektive diese zu beschränken, ein gewisses Risiko für Begin-ups als Anbieter von Blockchain-Technologie dar. So müssen diese ihrerseits sicherstellen, dass sämtliche Nutzungsrechte an der oftmals beachtlichen Menge an Software program und Codes bestehen und eigene technologische Neu-Entwicklungen patentiert und geschützt sind.

Um etwaigen Problemen vorzubeugen, sollten sich Unternehmer und Blockchain-Begin-ups im Vorfeld umfassend mit den einhergehenden rechtlichen Risiken befassen und diese bereits bei der Gründung beachten.



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