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Nach der Insolvenz der Krytobörse FTX – FTX musste Gläubigerschutz in den USA beantragen und das Finanzloch soll ca. 7- 10 Mrd. US-Greenback betragen, – fragen sich Anleger auch aus Deutschland, welche juristischen Möglichkeiten sie ergreifen sollen.

So wurde inzwischen eine erste Sammelklage in den USA eingereicht, auch gegen prominente Persönlichkeiten aus dem Sport- und Showbusiness, die FTX unterstützt haben sollen, wie Dr. Späth & Companion Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin mitteilen, die inzwischen auch einen Blick auf die eingereichte Sammelklage werfen konnten.

Auch auf den Bahamas formiert sich eine Gruppe, die Ansprüche gegen den Gründer Sam Bankman Fried persönlich durchsetzen will. 

Deutsche Anleger, die bei FTX angelegt haben, hatten dies teilweise über die Europatochter von FTX getan, die wohl seit März 2022 mit dem Kauf der Schweizer Digital Property AG neu aufgebaut wurde und seitdem eine Lizenz aus Zypern hat.

Wie inzwischen in  den Medien spekuliert wurde (z.B. Finanzbusiness vom 23.11.2022) waren die Kundengelder und IT-Systeme aus Europa separat von der US-Börse, womit die Probability bestehe, dass die Kundengelder nun auch leichter ausbezahlt werden könnten.

In der Tat ist FTX.EU wohl noch nicht bancrupt.

Deutsche Anleger, die über FTX.EU oder auch FTX Worldwide Geld angelegt haben, könnten somit auch prüfen, ob z.B. juristische Verfahren zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten sinnvoll sein könnten.

Hierbei sollten Anleger aber auch berücksichtigen, dass die Rechtsprechung teilweise für derartige Eilverfahren eine Frist von 1-2 Monaten annimmt nach dem Eintritt des Ereignisses, das zur vorläufigen Sicherung berechtigt, weil sonst teilweise die Gerichte der Ansicht sind, dass keine Eilbedürftigkeit besteht.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Companion umgehend mögliche Ansprüche prüfen, Eile könnte geboten sein, um nicht eventuelle rechtliche Mittel wegen eventuellen Zeitablaufs nicht mehr durchsetzen zu können.

Auch weitere Rechte wie Absonderungsrechte, Aussonderungsrechte, z.B. für Anleger, die vor März 2022 bereits ihr Geld an FTX.EU überwiesen hatten, könnten geprüft werden. 

Anleger bei FTX  und FTX Europa sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Companion umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um ggf. umgehend handeln zu können.

Betroffene Anleger, die ihr Geld/Kryptowährungen über die Kryptobörse FTX angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Companion Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Financial institution- und Kapitalmarktrecht tätig sind und auch schon Anleger vertreten z.B. bei der Insolvenz von Celsius Community/Bitcoin-Ertragskonto.



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