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• Ursprüngliche Klageschrift wurde erweitert
• Studie weist “Musk-Effekt” auf Dogecoin nach
• Schadenersatzforderung in Millionenhöhe



Die ursprüngliche Klageschrift wurde bereits im Juni diesen Jahres eingereicht und wird unter “Johnson et al gegen Musk et al, U.S. District Court docket, Southern District of New York, No. 22-05037” in Manhattan geführt.

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Konkret wird Elon Musk vorgeworfen, ein Schneeballsystem betrieben zu haben, um den Kurs der Cyberdevise nach oben zu treiben und im Anschluss abstürzen zu lassen. Musks constructive Kommentare in Interviews und by way of Twitter – er erkläre den Dogecoin unter anderem zu seiner “Lieblings-Kryptowährung” – hatten den Dogecoin-Kurs immer wieder beflügelt. Allerdings stürzte er ab, nachdem der Milliardär die Cyberdevise in der Sendung “Saturday Night time Dwell” als Schwindel bezeichnet hatte.

Erweiterung der Klageschrift gegen Elon Musk


Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, seien laut ursprünglicher Klageschrift auch die beiden Musk-Unternehmen Tesla und SpaceX an der Manipulation beteiligt. Erweitert wurde der Kreis der Beklagten unter anderem um die Firma Boring Firm, die ebenfalls dem Milliardär gehört. Auch die Dogecoin Basis gehört nun, laut der aktuellen Erweiterung der Klageschrift, zu den Beklagten. Sie wurde laut eigener Angaben auf der Homepage 2014 von Mitgliedern des Dogecoin-Groups gegründet und ist als gemeinnützig eingestuft.


Laut neuer Klageschrift hätten die Beklagten auf Kosten der übrigen Dogecoin-Investoren Milliarden US-Greenback mit einer Währung verdient, von der sie gewusst hätten, dass sie ausschließlich auf Advertising beruhe: “Die Beschuldigten wussten seit 2019, dass Dogecoin keinen Wert hat, haben aber trotzdem für Dogecoin geworben, um von seinem Handel zu profitieren.” Eine offizielle Pressemitteilung von den Musk-Firmen resp. Elon Musk selbst zu den neuen Vorwürfen gibt es bisher nicht.


Auf Twitter schrieb Elon Musk am 19. Juni zum Zeitpunkt der ursprünglichen Klageeinreichung lediglich, er würde Dogecoin weiter unterstützen.

Dogecoin-Kurs: Der “Musk-Effekt”


Einen Zusammenhang zwischen Elon Musks Äußerungen und dem Kurs der Kryptowährung weist auch eine Studie aus Hamburg nach: Das Blockchain Analysis Lab zeigt anhand von 46 kryptobezogenen Tweets den sogenannten “Musk-Effekt” auf den Dogecoin-Kurs auf. Das Krypto-Urgestein Bitcoin hingegen zeigte sich von Musks Äußerungen unbeeindruckt. Die Autoren kommen zu dem eindeutigen Schluss, “dass die Tweets von Elon Musk den Kryptowährungsmarkt beeinflussen. […] Ein einziger Tweet kann eine große Bewegung im Preis und Handelsvolumen einer Kryptowährung auslösen, was Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes aufwirft.” Musks Kommentare deuteten auf einen Konflikt zwischen Redefreiheit und moralischem Schutz der Anleger in einem nicht ausreichend regulierten Kryptomarkt hin, so die Autoren.


Aneinandergeraten ist Elon Musk in der Vergangenheit auch bereits mehrfach mit dem Dogecoin-Mitgründer Jackson Palmer, der sich von Musks Tweets genervt zeigte und eigennützige Motive hinter den Äußerungen vermutete. Musk sei ein “Gauner”, der eine Imaginative and prescient verkaufe, die er in Zukunft vielleicht gar nicht erfüllen könnte. Palmer bezieht sich dabei nicht nur auf Äußerungen zu Kryptowährungen, sondern auch auf Musks Visionen für Tesla.

Schadenersatzforderung der Inverstoren


Der ursprünglich als Persiflage auf Kryptowährungen kreierte Dogecoin mit dem Hundelogo wurde durch Elon Musk weltweit bekannt. Nun wird der Milliardär auf Schadenersatz von 258 Milliarden US-Greenback verklagt. Dies entspricht ungefähr dem dreifachen des geschätzten Kursverlusts des Dogecoin seit Mai 2021. Seit Mai 2021 hat der Dogecoin rund 99 Prozent verloren, derzeit notiert er noch bei 0,065 US-Greenback (Stand 5.10.2022).

Redaktion finanzen.web

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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen

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Bildquellen: CKA / Shutterstock.com, Virrage Pictures / Shutterstock.com





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